Gocher Festzelt - feiern in Goch!
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Gocher Festzelt
Bruns & Schmallenbach Catering- und Veranstaltungs-GbR
Mühlenstraße 36
47574 Goch
1. Allgemeines
Die Mitnahme von Tieren in das Festzelt ist nicht gestattet. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Schadensersatzansprüche des Besuchers gegen die Bruns & Schmallenbach Catering und Veranstaltung GbR sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Die Bruns & Schmallenbach Catering und Veranstaltung GbR haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt (siehe Punkt 2) Das Mitbringen von Getränken und Speisen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen und Rucksäcken durchzuführen. Ggf. eine Leibesvisitation vorzunehmen.
Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Veranstaltungsgelände wird die Eintrittskarte gegen ein Bändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Gocher Festzelt zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Bändchen wird kein Ersatz geleistet.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und der Bruns & Schmallenbach Catering und Veranstaltung GbR zustande. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Festzeltes verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.
Bei den Zeltveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.
2.Öffnungszeiten im Gocher Festzelt
Donnerstag, 16. Februar 2012 - Möhneball
Frühstück 10.30 – 13.00 Uhr Frühstück
Möhneballparty 13.00 - 01.00 Uhr
Freitag, 17. Februar 2012 - Friday Night Live
Einlass 19.00Uhr
Veranstaltung 20-00 Uhr - 01.00 Uhr
Samstag, 18. Februar 2012 - Rathaussturm
Öffnungszeiten 12-00 – 01.00 Uhr
Montag, 20. Februar 2012 - Rosenmontag
Geöffnet ab 11.00 Uhr
Rosenmontagsparty 14.00 - 01.00 Uhr
3. Jugendschutz
Der Einlass zu den Veranstaltungen am Möhneball und zu Friday Night Live wird ab 18 Jahren gewährt. Der Einlass zu der Veranstaltung am Rosenmontag wird ebenfalls ab 18 Jahren gewährt. Es gilt an allen Veranstaltungstagen die Richtlinien der Kampagne „Gocher zeigen die Rote Karte“
4. Ton und Bildaufnahmen
Unsere Besucher erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer des Gocher Festzeltes zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
5. Salvatorische Klausel
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Bruns & Schmallenbach Catering und Veranstaltung GbR. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB´s unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Als Gerichtsstand wird Kleve vereinbart.
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